Ich bin besorgt. Denn in diesem unserem Lande zeichnet sich eine gefährliche Entwicklung ab: die Aufgabe der Freiheit zugunsten der Sicherheit.

Dem US-amerikanischen Staatsmann Benjamin Franklin wird folgendes Zitat zugeschrieben:

“Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.”

Wir sind im Moment, d. h. schon seit geraumer Zeit, in einer Phase, in der offenbar die eigene Sicherheit von vielen Menschen wichtiger eingeschätzt wird als ihre eigene Freiheit. Vielleicht war das schon immer so, das kann ich nicht beurteilen – der Mensch hat aber, wie 1989/1990 in der ehemaligen Sowjetunion und der DDR eindrucksvoll klar wurde, einen nicht zu brechenden Freiheitsdrang. Das macht mir Hoffnung.

Worum es aber eigentlich geht, ist die schleichende Einführung des Überwachungs- und Kontrollstaats. Einige diskutierte sowie bereits eingeführte Punkte sind: Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen, biometrische Daten in Reisepässen und Personalausweisen, die nahezu lückenlose Überwachung des öffentlichen Raums mit Überwachungskameras in vielen Städten – und als jüngstes Beispiel die Einführung von Internet-Seitensperren.

Gut, letzteres wird offiziell zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durchgeführt. Mit großen Internetprovidern wurden vor Kurzem Verträge abgeschlossen, die diese Seitensperre auf freiwilliger Basis einführten – eine vom BKA erarbeitete (und geheim gehaltene) schwarze Liste wird als Grundinformation genommen, nach der der Zugriff auf Internetseiten, die kinderpornographisches Material enthalten, geblockt und auf ein vom BKA eingeführtes Stoppschild umgeleitet wird.

Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es allerdings bisher noch nicht. Diese soll allerdings jetzt eingeführt werden.

Es gibt bei dieser Sperre auf der technischen Seite allerdings einen Haken, der die zur Zeit diskutierte Form nutzlos macht: es wird lediglich der Zugriff über den DNS-Server geblockt, die Seite selbst bleibt erreichbar. Dazu kurz ein bißchen Hintergrund:

Jeder Rechner im Internet ist eindeutig erkennbar durch die sogenannte IP-Adresse, ein Zahlencode aus 4mal bis zu 3 Ziffern, beispielsweise 127.0.0.1 oder 192.168.0.1. Da sich niemand diese Zahlen gut merken kann, werden sie durch sogenannte “Domain Name Server” (DNS) in eine Internetadresse wie www.google.de umgeleitet. Dazu stellt der DNS die zur Internetadresse gehörende IP-Adresse bereit. Bei der nun eingeführten Sperre wird die IP-Adresse des Stoppschilds statt der IP eines Kinderporno-Servers angegeben. Über die direkte Eingabe der IP-Adresse im Internetbrowser ist die Seite dennoch nach wie vor erreichbar. Die Sperre ist also de facto nutzlos.

Das weiß offenbar auch der Gesetzgeber, weshalb der Gesetzentwurf in Bezug auf die einzuführenden Internetsperren nicht explizit diese Technik fordert, sondern technikoffen formuliert ist – es ist nur von “geeigneten und zumutbaren technischen Maßnahmen” die Rede. Das kann bedeuten, dass in Zukunft andere Mechanismen eingeführt werden, die eine effektivere Sperrung bewirken:

  • Es besteht die Möglichkeit, dass auch die zu den entsprechenden Seiten gehörenden IP-Adressen von den Providern geblockt werden sollen. Das lässt sich nicht so einfach umgehen, wie eine DNS-Sperre, ist aber dennoch relativ unsicher.
  • Darauf kann dann irgendwann ein sogenannter “Zwangs-Proxy” folgen. Proxyserver sind Server, die bestimmte Internetseiten zwischenspeichern, um sie für den Benutzer schneller verfügbar zu machen. Gleichzeitig kann man aber diese Technik auch nutzen, um über bestimmte Proxyserver nur Internetseiten anzeigbar zu machen, die auf einer “weißen Liste” stehen und im Vorfeld geprüft wurden.

Natürlich wird von der Bundesregierung, allem Voran unserer derzeitigen Familienministerin Ursula von der Leyen, immer wieder betont, es gehe nur um den Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie. In meinen und den Augen vieler Anderer werden hier aber bewusst Strukturen eingeführt, die eine Zensur des Internet nach chinesischem Vorbild zumindest möglich machen. Denn schon jetzt weckt dieser Gesetzentwurf Begehrlichkeiten, zum Beispiel bei der Musik- und Filmindustrie, die über diesen Weg Seiten blocken wollen, die urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten (und dazu reicht schon eine private Fanseite, die Fotos eines Stars enthält). Zumindest schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht komplett aus, dass diese Sperre in diese Richtung erweitert wird.

Mir persönlich macht diese Entwicklung Angst. Vor Allem ein Punkt dabei: dem BKA wird die Erarbeitung der Liste der zu sperrenden Internetseiten aufgetragen, welche gleichzeitig streng geheim gehalten wird – lediglich die Personen, die direkt mit der Implementierung dieser Sperren zu tun haben, sollen Zugriff darauf erhalten. Gleichzeitig sollen die Provider die Zugriffe auf das auftauchende Stoppschild protokollieren und diese Protokolle dem BKA zur möglichen Straferfolgung übermitteln. Nutzer, die zufällig oder durch einen manipulierten Link auf eine solche Seite gelangen, werden damit pauschal kriminalisiert, die Beweislast wird umgekehrt und sie müssen ihre Unschuld beweisen.

Allerdings ist die Geheimhaltung der Liste auch ein Risiko für die Demokratie. Denn niemand wird nachvollziehen können, wer wodurch auf die “schwarze Liste” kommt – es ist durchaus möglich, dass zum Beispiel ein Weblog oder die Webseite einer Institution auf die Liste gerät, sei es bewusst oder unbewusst. So etwas ist in Finnland, einem Land, dass eine solche Sperre bereits implementiert hat, schon passiert: hier geriet die Webseite des World Wide Web Consortiums (W3C) auf die Liste. Wie man nun von der Liste wieder entfernt wird, dafür gibt es keine vorgesehenen Mittel.

Meine Frage ist es jetzt: wer garantiert, dass wirklich nur Kinderpornoseiten gefiltert werden? Kontrollmechanismen, die die Arbeit des BKA überprüfen, gibt es nicht. Das heißt, dass auch Webseiten geblockt werden können, die eine nicht ganz regierungstreue Meinung vertreten (ohne verfassungswidrig zu sein). Und niemand wird es erfahren, wenn die Webseite still und heimlich verschwindet – als allerletztes womöglich der Betreiber.

Wir sind auf dem Weg in eine Diktatur der Sicherheit, in einen Polizeistaat, in dem die im Grundgesetzt verankerten Grundrechte mit Füßen getreten und missachtet werden. NOCH können wir es allerdings verhindern, denn NOCH stehen uns die Instrumente des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats zur Verfügung. Was können wir also machen?

  • Wir können Petitionen in die Wege leiten und mitzeichnen, zum Beispiel online auf der Seite des Deutschen Bundestags. Gegen die Unterzeichnung des Gesetzentwurfs zur Sperrung von Internetseiten gibt es bereits eine Online-Petition, die ihr mitzeichnen könnt. Verteilt auch den Link zur Petition – je mehr sie mitzeichnen, desto besser.
  • Ihr könnt an Euren Bundestagsabgeordneten schreiben. Bei Boris von nSonic gibt es einen schönen offenen Brief, den ihr verwenden könnt.
  • Ihr könnt auf die Straße gehen und demonstrieren.
  • Sollte dieses Gesetz dennoch verabschiedet werden, besteht die Möglichkeit einer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Zu dieser ist jeder Bundesbürger berechtigt. In meinen Augen verstößt dieses Gesetz definitiv gegen das Grundgesetz.

Für Interessierte gibt es hier noch einmal den bevorstehenden Gesetzentwurf als PDF-Datei.

Helft mit. Steht für eure Grundrechte ein. Sonst sind sie irgendwann weg.