Ein Norddeutscher im Exil
Politik
Stuttgart 21 – Oder wie Bürgerwille ignoriert wird
20. Aug

Das ist der Stuttgarter Hauptbahnhof. Allerdings noch nicht wirklich – es handelt sich um ein Demonstrationsbild für das Projekt “Stuttgart 21“. Bei Stuttgart 21 handelt es sich um ein Bauprojekt, das den bisherigen Stuttgarter Hauptbahnhof ebenso betrifft wie Teile der Gleisanlagen, des Schlossgartens und der Innenstadt.
Konkret soll bei diesem Projekt der Bahnhof von einem oberirdischen Kopfbahnhof mit 17 Gleisen in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof mit 8 Gleisen verlegt werden. Hierfür sollen sowohl der bestehende Bahnhof teilweise abgerissen als auch große Teile des Schlossparks ausgehoben werden – unter dem Schlosspark ist der neue Bahnhof geplant, die Züge fahren ihn über ein weit verzweigtes Tunnelsystem an. In der Innenstadt würden so weiträumige Grundstücksflächen frei, die zur Zeit durch Gleisanlagen belegt sind. Gleichzeitig ist der neue Stuttgarter Hauptbahnhof als ein Teil der neuen Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Wendlingen und Ulm eingeplant. Die Unterstützer erhoffen sich nicht nur Prestige durch den modernen Bahnhof, sondern auch eine deutliche Verbesserung der Verkehrslage – unter Anderem soll der Flughafen Stuttgart von der Innenstadt aus wesentlich besser erreichbar sein.
Alles könnte so schön sein – wenn nur nicht die Bürger gegen Stuttgart 21 wären. Seit der entgültigen Entscheidung für das Projekt im Juli 2007 gibt es immer wieder Proteste, inzwischen wird sogar davon ausgegangen, dass die Mehrzahl der Stuttgarter das Projekt ablehnen. Das führte sogar dazu, dass die Grünen bei den Kommunalwahlen 2009 stärkste Kraft im Stuttgarter Stadtrat wurden. Immer wieder entstanden Bürgerbegehren, mehrfach wurde Stuttgart 21 Wahlkampfthema, und inzwischen gibt es jeden Montag Demonstrationen gegen den Abriss von Teilen des unter Denkmalschutz stehenden alten Hauptbahnhofs.
Das allein ist nicht alles: auch die Kosten dieses Riesenbauprojekts werden kritisch betrachtet. Nachdem bei ersten Schätzungen von ca. 4,8 Milliarden D-Mark (rund 2,45 Milliarden €) ausgegangen wurde, sind die Schätzungen inzwischen bei rund 4 Milliarden € angekommen – Kritiker gehen von weit höheren Kosten und von schöngerechneten Zahlen aus. Teilweise sollen die Kosten durch die anschließenden Grundstücksverkäufe das ehemalige Gleisgelände betreffend abgedeckt sein, doch auch die Kommune und das Land Baden-Württemberg steuern erhebliche Summen dazu. Somit wird eins der umstrittensten Bauprojekte der letzten Zeit zu nicht unerheblichem Teil aus Steuergeldern bezahlt.
Ein weiterer Aspekt – neben den explodierenden Kosten – ist der teilweise Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes. Der bisherige Kopfbahnhof wurde von 1914 bis 1928 nach den Plänen der Architekten Paul Bonatz und Friedrich Eugen Scholer gebaut und steht seit 1987 unter Denkmalschutz. Konkretere Planungen für das Projekt Stuttgart 21 gibt es seit 1991. Zur Zeit, als das Projekt konkret angefasst wurde, stand der Stuttgarter Hauptbahnhof also schon unter Denkmalschutz. Das hat aber nichts daran geändert, dass vor Kurzem mit dem Abriss von Teilen des Gebäudes begonnen wurde.
Zu guter Letzt gibt es auch Stimmen, die die Wirtschaftlichkeit des Projekts Stuttgart 21 anzweifeln. Mit dem unterirdischen Durchgangsbahnhof soll im Vergleich zum bisherigen Kopfbahnhof die Kapazität des Bahnhofs deutlich erhöht werden – und das bei geringerer Gleisanzahl. Gleichzeitig soll die Haltezeit der einzelnen Züge deutlich reduziert werden – auf im Schnitt gut 3 Minuten pro Zug. Dies sei nach Angaben der Projektverantwortlichen nur mit einem Durchgangsbahnhof zu erreichen. Kritiker bezweifeln das: Die von den Projektverantwortlichen angegebenen Zahlen seien auch mit einem Kopfbahnhof zu erreichen oder völlig unmöglich. Es wurde sogar ein gegenentwurf zu Stuttgart 21, Kopfbahnhof 21, vorgelegt, der nach Angaben der Initiatoren einen ähnlichen Nutzen bei geringeren Kosten und gleichzeitiger Erhaltung des bisherigen Kopfbahnhofs beinhalten soll.
All diese Dinge sind Argumente, die gegen die Umsetzung von Stuttgart 21 sprechen würden: explodierende Kosten, angezweifelter wirtschaftlicher Nutzen und fehlender Rückhalt in der Bevölkerung. Nichtsdestotrotz weichen die Verantwortlichen – die Deutsche Bahn, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart – nicht von der Umsetzung ab.
Mich persönlich regt die Art und Weise auf, wie von den Verantwortlichen gehandelt wird – stur, unverbesserlich, engstirnig. Ohne Rücksicht auf Verluste soll hier ein Projekt durchgesetzt werden, mehr aus Prestigegründen denn aus wirtschaftlichen Erwägungen. Es wird hier, wie schon in diversen anderen Dingen, ein Projekt politisch gewollt, und deshalb setzt man sich teilweise sogar über geltendes Recht hinweg (Stichwort Denkmalschutz), geschweige denn, dass Bürgern Gehör geschenkt wird oder alternative Konzepte in Erwägung gezogen werden. Ich muss ehrlich zugeben, dass ich mich mittlerweile frage, ob auch in vielen anderen Kommunen solche Projekte, wenn politisch gewollt, gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden. Ich persönlich kenne auch das ein oder andere Beispiel aus meiner alten Heimatstadt.
Netzneutralität und warum sie so wichtig ist
13. Aug
Seit einiger Zeit, genauer seit die Deutsche Telekom mit Google darüber verhandelt, dass Google für bevorzugte Behandlung seines Traffics bezahlen soll, ist die Diskussion über Netzneutralität auch in Deutschland angekommen – bisher hat dieses Thema eher die amerikanischen Medien und Blogs beherrscht. Was aber bedeutet “Netzneutralität”?
Stellen wir uns das Internet mal als ein Netz von Straßen vor – für jede Einfahrt bezahlt derjenige, der diese Einfahrt verwendet, regelmäßig Geld. Einige haben größere Einfahrten als Andere, weil sie mehr Autos gleichzeitig verschicken oder empfangen. Größere Einfahrten sind natürlich teurer. Aber einmal auf den Straßen, ist jedes Auto völlig gleichberechtigt.
Jetzt sind die Straßen aber oft ziemlich voll. Mal kommt ein Auto langsam voran, mal schneller. Daran haben sich schon alle gewöhnt. Die Straßen müssen auch regelmäßig gewartet werden, auch mal ausgebaut, weil mehr Autos auf die Straßen wollen. Die Straßenbetreiber sind deshalb auf einen Trichter gekommen: Verlangen wir doch einfach von jedem, der unsere Straßen benutzen will, Geld dafür, dass sie schneller durchkommen. Wer 50 Euro pro Auto zahlt, darf mit 50 Sachen fahren, bei 100 Euro 100 km/h undsoweiter. Das hat dann zur Folge, dass Kunden des Ottoversands ihre Pakete schon innerhalb von Stunden bekommen (ihre Transporter dürfen ja mit Vollgas heizen), Kunden von einzelnen eBay- oder Dawanda-Verkäufern hingegen müssen wochenlang warten, weil die Transporter nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Diesen Unternehmen entsteht ein enormer wirtschaftlicher Schaden. Geld kommt zu Geld – kleine Unternehmer sterben aus.
So in etwa muss man sich die Überlegungen zur Zeit vorstellen – diverse Internet Service Provider in den USA und hierzulande denken mehr als laut darüber nach, die Unternehmen, die die Internetleitungen mit großen Mengen Traffic belasten, an den Kosten hierfür zu beteiligen. Als Gegenleistung würde dieser Traffic schneller befördert. Kleinere Internetunternehmen, Startups mit wenig Geld oder einfache Privatleute würden sich dann entweder horrenden Kosten für ihren Internetauftritt entgegengestellt sehen oder müssten nicht selten ihre Bude zumachen – die Kundschaft wird nämlich zu den großen drängen, die sind schön schnell erreichbar.
Ich bin der Meinung, dass dieses Szenario nicht geschehen darf. Das obige Beispiel mit dem Straßennetz stellt die Situation, denke ich, sehr gut dar. Mit Aufgabe der Netzneutralität würde eine Art Zwei-Klassen-Internet geschaffen, und die Aufnahme eines Geschäfts im Internet wäre mit Kosten verbunden, die kaum kalkulierbar sind. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass kleine private Webseiten schlechter bis gar nicht erreichbar werden – damit würde ein essentielles Mittel freier Meinungsäußerung in der heutigen Gesellschaft verloren gehen.
Ich sehe die Netzneutralität als ein Gut an, für dass es sich politisch zu kämpfen lohnt. Darum verweise ich euch an die Initiative Pro Netzneutralität. Diese unter Anderem von den Politikern Björn Böhning (SPD) und Malte Spitz (Grüne) gegründete Initiative sammelt zur Zeit Unterstützerstimmen für ein weiteres Vorgehen gegen die Aufgabe der Netzneutralität. Eure Unterstützung bekundet ihr einfach, indem ihr auf der Seite euren Namen mit in die Liste eintragt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wo ich diese Zeilen schreibe, sind es schon 6.670 Unterstützerstimmen.
Zur Präsidentschaftskandidatur
02. Jun
Hier ein kurzes Statement zur aktuell laufenden Debatte um die Nachfolge Horst Köhlers als Bundespräsident.

Raubkopierer und Atombomben
17. Mrz
Einen netten kleinen Gesetzestext habe ich beim Bundesjustizministerium gefunden:
§ 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
- wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder
- wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,
aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
- Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
- Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
- eine nukleare Explosion verursacht oder
- einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten
- beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder
- gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt
und dadurch die Gesundheit eine anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4.
Dazu im Vergleich noch einmal der Paragraph, der gern bei Raubkopien herangezogen wird:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
- eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
- ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
- ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
- die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet,
- einen Tonträger entgegen § 85 verwertet,
- eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,
- einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet,
- eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich stelle mir gerade folgenden Dialog in einer Gefängniszelle vor:
1: Sag mal, wie lang musst du denn sitzen?
2: Drei Jahre, und du?
1: Auch. Sag mal, was hast denn angestellt?
2: Hab ne CD schwarz kopiert, und du?
1: Hab in nem Einkaufszentrum ne kleine Atombombe gezündet…
Danke an Tobi für den Hinweis.
Röslers Kopfpauschale
16. Mrz
Wenn man fr-online.de Glauben schenken kann – und das tue ich einfach mal an dieser Stelle – dann plant Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), ab 2011 eine Kopfpauschale in Höhe von 29 Euro pro Monat für alle gesetzlich Krankenversicherten einzuführen. Dieser Festbetrag würde zusätzlich zu den einkommensabhängigen Beiträgen gezahlt und komplett vom Arbeitnehmer getragen.
Mit diesen 29 Euro im Monat soll offenbar das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen abgefangen werden, ohne die Lohnnebenkosten weiter in die Höhe zu treiben. Ich habe mich schon über die 8 Euro, die meine Krankenkasse seit Jahresanfang von mit zusätzlich verlangt, geärgert und halte sie für unsozial, 29 Euro wären hingegen ein absoluter Schlag ins Gesicht der Geringverdiener und des Mittelstands. Menschen mit hohen Einkommen würden von einer solchen Kopfpauschale sicher profitieren, würden sie doch für kleineres Geld die gleiche Leistung erhalten – Niedrigverdiener hingegen würden zunehmend mehr für eine anständige Gesundheitsversorgung aufbringen müssen. Wir dürfen an dieser Stelle nicht vergessen, dass die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse für die allermeisten Versicherten eine Pflichtveranstaltung ist!
Gleichzeitig ärgert es mich, dass hier wohl schleichend eine vollständige Privatisierung der Krankenversicherungen eingeführt werden soll. Die “Gleichschaltung” der Beiträge im Zuge des Gesundheitsfonds und die Erhebung von Zusatzbeiträgen nur für Arbeitnehmer haben die Sache schon eingeläutet, wird dieser Zusatzbeitrag auf 29 Euro erhöht, ist die Stoßrichtung wohl offenbar.
Mit einer generellen einkommensunabhängigen Kopfpauschale, die wohl die nächste Stufe darstellen wird, würden zugleich die gesetzlichen Krankenkassen deutliche Mindereinnahmen einfahren, was zu einer Steigerung des ohnehin schon hohen Defizits führen würde. Die Folge wäre, diese weggebrochenen Einnahmen aus Steuergeldern zu finanzieren. Um sich diesen “Klotz am Bein” irgendwann abzustoßen, läge hier schließlich nahe, die Krankenversicherung zu privatisieren. Und schon bekommen wir über kurz oder lang amerikanische Verhältnisse, wo viele Arbeitnehmer aus Kostengründen nicht krankenversichert sind.
Was mich auch noch ärgert, ist, dass hier ein weiteres Mittel eingeführt wird, um den Bürger zu schröpfen. Man muss hier schließlich bedenken, dass die Krankenversicherung in den meisten Fällen, wie oben erwähnt, eine Pflichtversicherung ist. Viele von uns sind zwangsläufig krankenversichert – und können uns gegen die Zusatzbeiträge nicht wehren, sondern kommen nicht ums Zahlen herum.
Es gab Zeiten, da konnte sich das deutsche Gesundheitssystem durchaus sehen lassen. Inzwischen befinden wir uns auf dem absteigenden Ast – und die, die in diesen Mühlen gefangen sind (sei es z. B. durch eine akute oder chronische Erkrankung oder Behinderung), kommen da kaum raus…
Sarrazin die Phrasenschleuder
11. Mrz
Der ehemalige Berliner Finanzsenator und jetzige Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin (SPD) hat wieder zugeschlagen. Auf einer Diskussionsveranstaltung hier in Wiesbaden schlug er vor, Eltern, deren Kinder die Hausaufgaben nicht machen, das Kindergeld um die Hälfte zu kürzen. “Zweimal Hausaufgaben nicht gemacht, Kindergeld um 50 Prozent gekürzt”, sagte Sarrazin. “Was meinen sie, was auf einmal die Hausaufgaben gemacht werden.” So jedenfalls wird er bei Spiegel Online zitiert.
Es ist nicht das erste Mal, dass Sarrazin – meiner Meinung nach – ausfallend wird, wie eine kleine Fotostrecke auf Spiegel Online zeigt. Sarrazin liebt es offenbar zu provozieren – auch wenn er nach eigener Aussage die Dinge gern auf den Punkt bringt.
Ich könnte bei obiger Aussage das kalte Kotzen kriegen. Für mich ist diese Äußerung einmal mehr der Beweis, dass Sarrazin den Kontakt zur Realität schon lange verloren hat. Er wettert über Hartz-IV-Bezieher, Migranten und Familien gleichermaßen und stellt alle als Buhmann dar – nur nicht sich selbst.
Ich möchte an dieser Stelle noch kurz anmerken, dass meine Eltern, wenn Sarrazins Forderung damals schon gegriffen hätte, spätestens ab meinem 15. Lebensjahr kein Kindergeld mehr für mich bekommen hätten. Und trotzdem habe ich mein Abitur geschafft!
Keine Vorratsdatenspeicherung mehr – vorerst
02. Mrz
Das Bundesverfassungsgericht stellt sich immer mehr als ein Wächter der Demokratie hierzulande heraus. Erst wurde die Berechnungsgrundlage für Hartz IV für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung zur Nachbesserung bis Ende des Jahres verpflichtet, heut geben die Karlsruher Richter bekannt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstoße. Sämtliche rechtlichen Regelungen seien somit nichtig, die bisher gespeicherten Daten seien “unverzüglich zu löschen”.
Der Gesetzgeber sei “seiner Verantwortung für die Begrenzung und Verwendungszwecke” der Speicherung nicht gerecht geworden, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Über die europarechtliche Zielsetzung der Datenspeicherung sei man mit dem deutschen Gesetz “weit hinausgegangen”. In der Urteilsbegründung heißt es, die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten sei geeignet, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann”.
So berichtet Spiegel Online.
Das Ganze heißt jetzt nicht, dass das Gesetz ganz abgeschafft werden muss – allerdings gibt das BVerfG erhebliche Schranken vor. So soll zum Beispiel ein Richtervorbehalt bezüglich der Verwendung der Daten gelten und der Zugriff durch Nachrichtendienste erheblich erschwert werden – bisher hatten sowohl Strafverfolgungsbehörden als auch Geheimdienste unbeschränkten Zugriff. Was das zur Folge haben wird, ist noch nicht bekannt. Schön ist aber, dass auch den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, mittels Vorratsdaten Filesharern auf die Schliche zu kommen, ein Riegel vorgeschoben wurde – “Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe”.
Was mich auf der einen Seite positiv stimmt – nämlich dass wir immer noch eine funktionierende Kontrollinstanz in unserer Demokratie haben – stimmt mich auf der anderen Seite wiederum bedenklich. Denn wie wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben wurden in den letzten Jahren mehrere offen verfassungswidrige Gesetze von unseren Regierungen verabschiedet. Es ist schon des Öfteren die Frage aufgekommen: Sitzen die wahren Verfassungsfeinde womöglich im Parlament?
Wohin soll die mangelnde Sorgfalt, die die Politik inzwischen in Gesetzgebungsverfahren an den Tag legt, noch führen? Ist es zuviel verlangt, einen Gesetzentwurf, bevor er durch Bundestag und Bundesrat geschoben wird, erst einmal auf verfassungsrechtliche Bedenken zu prüfen? Ich HOFFE ehrlich gesagt, dass es sich dabei um mangelnde Sorgfalt und nicht um Vorsatz handelt. Auch sehe ich inzwischen langsam die Notwendigkeit, dass JEDES verabschiedete Gesetz zunächst noch eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht durchlaufen muss, bevor es in Kraft tritt. Dies ist aber eigentlich nicht die Aufgabe unseres obersten Gerichts.
Nachteil ist ja: für jede Pfeife, die man endlich abwählt, kommen zwei neue in den Bundestag…
Löschen statt sperren – oder: Zensursula rudert zurück
09. Feb
Im Sommer letzten Jahres wurde das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz verabschiedet. Inhalt: das Verbannen von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten hinter ein Stoppschild. Dieses Gesetz war sehr umstritten, wurde doch von einer möglichen Erweiterung der “Netzsperren” auf andere Inhalte, ja, gar von Zensur gesprochen.
Nur eines hat bisher gefehlt: die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Jetzt rudert die Regierung offenbar zurück. Das vor der Bundestagswahl noch schnell durchgepeitschte Gesetz soll nicht mehr zum Zuge kommen, stattdessen setzen CDU und FDP jetzt auf ein “Löschgesetz”. Auf Basis der Erfahrungen mit dem Zugangserschwerungsgesetz soll jetzt eine Initiative gestartet werden, um ein solches Löschgesetz zu erarbeiten und unter Anderem dem BKA die Möglichkeiten an die Hand zu geben, kinderpornografische Webseiten schnellstmöglich zu löschen.
Auf den ersten Blick sieht das Ganze wie ein Triumph der Netzgemeinde, allen Voran der Piratenpartei, aus – wer erinnert sich nicht an die Proteste gegen das Zugangserschwerungsgesetz und die mit zuletzt gut 130.000 Stimmen mitgezeichnete Online-Petition? Aber ist das alles?
Denn komischerweise sind die Piraten auch gegen ein solches Löschgesetz! Die bisherige Rechtslage reiche völlig aus, da Kinderpornografie bereits strafbar sei. Das verleiht dem Löschgesetz einen etwas faden Beigeschmack – es sieht sehr nach Populismus aus, man müsse ja irgendetwas tun!
Agenda 2010 – eine Rückschau
07. Jan
2003 führte die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder Maßnahmen ein, die die Wirtschaft ankurbeln und den Sozialstaat modernisieren sollten, bekannt geworden unter dem griffigen Titel “Agenda 2010″. In verschiedenen Bereichen der deutschen Wirtschafts- und Sozialpolitik sollten damals Veränderungen vorgenommen werden. Ich habe mir einmal ein paar Punkte herausgegriffen, um Rückschau zu halten und zu analysieren, welchen Effekt sie auf die Wirtschaftslage und den Sozialstaat hatten.
Bereich Wirtschaft
- Förderung des Mittelstands durch Änderung der Handwerksordnung (Betriebsgründung auch ohne Meisterbrief)
- Lockerung des Kündigungsschutzes
- Senkung der betrieblichen Lohnnebenkosten
Die Lohnnebenkosten sind tatsächlich gesunken – aber ich denke anders, als Schröder es vorhatte. Hier ein Vergleich:
| 2003 | 2009 | |
| Arbeitslosenversicherung | 6,50% | 2,80% |
| Rentenversicherung | 19,50% | 19,90% |
| Gesetzliche Krankenversicherung | 14,35% (Durchschnitt) | 15,50% (Gesundheitsfonds) |
| Pflegeversicherung | 1,7% | 1,95% / 2,20% (für Kinderlose) |
Das Einzige, was tatsächlich – deutlich – gesunken ist, ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Zusammengerechnet sind die Lohnnebenkosten allerdings gerade einmal um ca. 2 Prozentpunkte seit 2003 gesunken. Hier ist die Agenda 2010 also so gut wie ins Leere gelaufen.
Gleichzeitig ist der Arbeitsmarkt nicht flexibler, wie durch die Lockerung des Kündigungsschutzes ursprünglich beabsichtigt. Die Arbeitslosenzahlen sanken dennoch: Ende Dezember 2003 lagen sie bei ca. 4,3 Millionen (ca. 10,4%), Ende Dezember 2009 nur noch bei ca. 3,3 Millionen (ca. 7,8%). Das führe ich aber weniger auf die Agenda 2010, sondern auf einen Wirtschaftsboom ca. 2005 bis ca. 2007 zurück. Dieser lag nicht nur in Deutschland, sondern international vor und war mit Eintreten der Weltfinanzkrise schlagartig vorbei.
Bereich Ausbildung
- Besondere Ausbildungsangebote für Jugendliche
- Berufsausbildung auch durch fachlich geeignete, erfahrene Gesellen in den Betrieben
Diesen Bereich kann ich nicht wirklich einschätzen, da mir konkrete Zahlen fehlen. Mein Eindruck ist aber, dass sich hier absolut kein wesentlicher Erfolg eingestellt hat. Ich habe zum Beispiel nie von irgendwelchen besonderen Ausbildungsangeboten für Jugendliche irgendetwas mitbekommen – mal davon abgesehen, dass ich solche Maßnahmen für Statistikschönung halte. Was ich aber durchaus gut finde, ist die Ausbildung durch geeignete Gesellen. Das allerdings nur, soweit ein Nachweis (wie Ausbilderschein) besteht.
Bereich Bildungspolitik
- Erhöhung der Bildungsausgaben innerhalb von 5 Jahren um 25%, BAföG-Reform, um mehr studienbereiten jungen Menschen eine Hochschulausbildung zu ermöglichen
- Investition von 4 Mrd. € zur Förderung von Ganztagsschulen, um Schüler länger und intensiver zu betreuen und auszubilden
Man sollte es nicht glauben, aber die Bildungsausgaben sind tatsächlich gestiegen: von 2,2% des Bruttoinlandsproduktes im Jahre 2002 auf 8,5% des BIP im Jahr 2009. In absoluten Zahlen sieht die ganze Geschichte allerdings schon etwas anders aus: 2002 lagen die Bildungsausgaben bei ca. 46,4 Milliarden €, 2009 bei ca. 97,9 Milliarden €. Das ist etwa eine Verdoppelung. Die potentielle Ganztagsbetreuung von Schülern wurde nur unzulänglich eingeführt, es sind nach wie vor zuwenig Ganztagsschulen vorhanden. Mal ganz abgesehen davon, stellt die Ganztagsschule auch keine Steigerung des Bildungsniveaus dar, sondern sorgt nur für die Verwahrung der Kinder, so dass die Eltern beide Vollzeitstellen annehmen können. Für die Jugendlichen hat sich wenig verändert.
Was das Thema BAföG angeht, so hat sich da meines Wissens ebenfalls kaum etwas geändert. Dafür aber sind Studenten heute in einer schwierigeren Situation als noch vor 7 Jahren. Gründe dafür sind die inzwischen in vielen Bundesländern vorhandenen Studiengebühren und die Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge. Die Studenten können kaum noch ihre Regelstudienzeit überziehen oder aufgrund enger Stundenpläne neben dem Studium jobben – während gleichzeitig die Kosten massiv gestiegen sind. Ohne Unterstützung schaffen viele Studenten so kein Studium mehr. Die Folge: Statt mehr studienbereiten jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, wird ihnen der Zugang zu Hochschulen stetig erschwert.
Bereich Arbeitsmarkt
- Auszahlung von Arbeitslosengeld nur noch 12 Monate, unabhängig von Einzahlungszeitraum
- Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (z. Z. 359 € pro Erwachsener und 215 bis 287 € pro Kind [abhängig vom Alter], zzgl. Miete und Heizkosten); Abhängig von Bedürftigkeit, zuerst müssen Ersparnisse, einschließlich Kindersparbücher, aufgebraucht werden (abzüglich eines Freibetrages)
- Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen für Arbeitnehmer: jede nicht sittenwidrige Arbeit gilt als zumutbar, außer bei nachgewiesener gesundheitlicher Einschränkung, wesentlicher Erschwerung der ursprünglichen Tätigkeit oder Gefährdung der Erziehung der Kinder oder Pflege eines Angehörigen; Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer überqualifiziert ist oder die Stelle einen existenzsichernden Lohn garantiert; Bei Nichtannahme zumutbarer Stellen werden Leistungen gekürzt
- Förderungsmaßnahmen für ehemalige arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger
Hier liegt der Super-GAU der Agenda 2010: Durch die Einführung des Arbeitslosengelds II und die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen für Arbeitnehmer wurde die Lage auf dem Arbeitsmarkt verschärft. Die Folge: stetig sinkende Reallöhne und wesentlich höheres Armutsrisiko für Arbeitnehmer. Gleichzeitig wurden private Altersvorsorge oder Bildungsersparnisse für Kinder praktisch unmöglich gemacht, da Ersparnisse auf die Bedürftigkeit angerechnet werden.
Ich halte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II nach wie vor für richtig – aber nicht dessen Höhe und die Art, wie es berechnet wird. Ich bin der Ansicht, dass Ersparnisse nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden sollten, gleich wie hoch sie sind. Wer sich davon ein schöneres Leben leistet als er es vom Arbeitslosengeld II könnte, der soll es tun – in den meisten Fällen hat er schließlich für dieses Geld gearbeitet! (Mal davon abgesehen halte ich sowas eh für unverantwortlich.) Weiter ist die Höhe des Arbeitslosengelds II wirklich das absolute Existenzminimum. Zwar werden die Sätze so kalkuliert, dass auch mal ein Kinobesuch drin sein sollte – tatsächlich ist’s zum Leben zuwenig, zum Sterben zuviel. Gerade Haushalte mit Kindern müssen sehr auf den Cent schauen, da zum Beispiel Ausgaben für Bildung oder Kinderbetreuung, geschweige denn Windeln, nicht berücksichtigt wurden. Stattdessen stehen den Kindern ein paar Euro für Zigaretten und Alkohol zur Verfügung. Grund: Die Sätze für Kinder wurden einfach als Pauschale von denen für Erwachsene abgeleitet.
Ein weiterer Kritikpunkt und in meinen Augen der “dickste Klopper”: Die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln, die jeden Arbeitslosen de facto dem Arbeitsamt ausliefern. Wenn ein Arbeitsloser einen Job, der ihm vermittelt wird, nicht annimmt, bekommt er kein Geld – so einfach ist das. Dass dabei Qualifikationen und Existenzminimum völlig ausser Acht gelassen werden und auch schon einmal ein Akademiker als Warenpacker arbeiten muss, interessiert dabei nicht. Das hat dazu geführt, dass es mittlerweile viele Arbeitnehmer gibt, die einen Lohn bekommen, der nicht annähernd für ihr Auskommen ausreicht – als Folge müssen diese ergänzende Leistungen, sprich Arbeitslosengeld II, beziehen. Nicht gerade im Sinne des Erfinders.
Bereich Krankenversicherung
- Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Viele Leistungen wurden aus dem Katalog der GKV gestrichen
- Einführung eines Selbstkostenanteils von 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1%
- Praxisgebühr von 10 €/Quartal bei Haus- und Zahnarzt
- Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente
- Nachträglich: Abkopplung der Notaufnahmegebühr von der Praxisgebühr
- Zahnersatz und Krankengeld abgesichert durch Beiträge der Versicherten (Ziel: Rückführung des Durchschnittsbeitrags der GKV auf ca. 13%)
Ein weiterer dicker Klopper. Seit Jahren sinken die Leistungen im Gesundheitswesen, während die Beiträge stetig gestiegen sind (siehe Statistik oben). Der Krankenkassenbeitrag ist nicht, wie gewollt, auf ca. 13% gesunken, sondern im Gegenteil auf mittlerweile 15,5% gestiegen! Weiter stiegen die Zuzahlungen, und die Praxisgebühr ist nichts weiter als eine versteckte Beitragserhöhung, den Zweck der Einschränkung des “Ärzte-Hoppings” könnte man zum Beispiel über ein “Krankenscheinsystem” eindämmen.
Für Arbeitslose ist die Situation besonders knifflig. Da sie ohnehin mit wenig Geld auskommen müssen, sind die zusätzlichen Mehrausgaben für Arztbesuche oder Medikamente ein zusätzlicher Brocken. Gerade in diesen Schichten überlegt man inzwischen zweimal, ob man zum Arzt geht oder lieber noch ein paar Tage was zu Essen hat. Notwendige Dinge wie Zahnersatz oder Brillen sind nahezu unerschwinglich geworden. Ich zum Beispiel trage seit fast 10 Jahren die gleiche Brille, obwohl sich meine Brillenstärke mittlerweile bestimmt deutlich verändert hat.
Bereich Gesetzliche Rentenversicherung
- Versuch, Rentenversicherungsbeiträge konstant auf 19,5% des Bruttolohns zu halten
- Ergänzung der Rentenformel um den Nachhaltigkeitsfaktor, um Beitragsanstieg zu dämpfen
- Reduzierung von versicherungsfremden Leistungen
Hier muss man zugeben, dass vielleicht ein Erfolg eingetreten ist. Der Beitrag für die Rentenversicherung ist tatsächlich annähernd konstant geblieben. Zu welchem Preis ist allerdings die Frage. Leider kann ich keine Zahlen finden, aber ich meine mich zu erinnern, dass in den letzten Jahren Rentner eine “Nullrunde” hinnehmen mussten. Das ergibt an der Kaufkraft gemessen eine faktische Rentenkürzung.
Bereich Familienpolitik
- Verstärkte Investitionen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren
- Ausbau von Ganztagsschulen
- Einführung von Steuervergünstigungen für die Kinderbetreuung und für die Einstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt
Hier weiß ich leider absolut gar nicht, in welcher Art und Weise sich hier irgendetwas getan hat.
Wenn ich so auf die Agenda 2010 zurückschaue, sehe ich ein paar gute Ansätze, die aber vom Super-GAU Arbeitslosengeld II hoffnungslos überschattet werden. Dieser hat nämlich zu einem faktischen Sozialabbau geführt. Das Armutsrisiko ist in Deutschland seit 2003 leider deutlich gestiegen, und viele, die einmal auf Arbeitslosengeld II landen, schaffen den Sprung zurück ins Berufsleben kaum mehr. Gleichzeitig ist der Weg der Kinder, trotz aller Anstrengungen, quasi vorgezeichnet: unter Gymnasiasten finden sich um ein vielfaches weniger Kinder aus “Hartz-IV-Familien” als zum Beispiel auf der Hauptschule. Grund sind mitunter die hohen Kosten, die ein guter Bildungsabschluss mit sich bringt.
Zusammengefasst würde ich sagen, dass die Agenda 2010 mit hohen Zielen antrat, aber von der Realpolitik überholt wurde. Das Einzige, was gelungen ist, ist, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken. Das wurde allerdings nur beschlossen, um die versteckte Beitragssteigerung im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds zu verstecken bzw. zu kompensieren. Und da wir mit steigenden Arbeitslosenzahlen und gleichzeitig stetig leerer werdenden Kassen der Bundesagentur für Arbeit zu kämpfen haben, wird das Ganze wohl nicht mehr lange anhalten.
Minarette und Kirchtürme
05. Dez
In Deutschland gibt es ja eine schöne Tradition: Jeden Sonntag Morgen wird geläutet. Von meterhohen Türmen, in deren Inneren sich einige Glocken befinden. Das Läuten ruft die Gläubigen, denn es leitet den bevorstehenden Gottesdienst ein. Und das schon seit hunderten von Jahren. Und jede Stunde läutet die moderne Kirchturmglocke, um den Menschen zu sagen, wie spät es ist.
In islamischen Ländern gibt es auch eine schöne Tradition: Jeden Freitag wird gesungen. Von meterhohen Türmen, an dessen Spitze ein Muezzin steht. Das Singen ruft die Gläubigen, denn es leitet das bevorstehende Freitagsgebet ein. Und das schon seit hunderten von Jahren. Auch zu anderen Tageszeiten ruft der Muezzin, um die Gläubigen an ihr Gebet zu erinnern.
Die beiden Absätze ähneln sich sehr. Denn das muslimische Freitagsgebet und der christliche Gottesdienst sind auch sehr ähnliche Traditionen, für die jeweiligen Gläubigen sind es die wichtigsten Punkte der Woche. Islam und Christentum gehören mit dem Judentum zu den sogenannten abrahamitischen Religionen, was ihre Ähnlichkeit zueinander in der Ausübung ihres Glaubens erklärt.
Politisch gesehen stellen sich den Gläubigen oft Steine in den Weg – in vielen Ländern der Welt werden Christen systematisch oder unsystematisch unterdrückt und verfolgt, in vielen westlichen Ländern sind Muslime inzwischen nicht selten bewussten oder unbewussten Repressalien ausgesetzt, und vom schon jahrhunderte alten Antisemitismus brauche ich ja gar nicht erst zu reden.
In der Schweiz ist vor Kurzem ein Referendum durchgeführt worden, dass genau dies wieder in Erinnerung ruft: die schweizer Bevölkerung hat sich gegen den Bau von Minaretten in ihrem Land ausgesprochen. Diese Entscheidung hat national wie international Einiges an Aufsehen erregt, so zum Beispiel auch in der Türkei. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan erklärte, dass “die religiösen Minderheiten in der Türkei mehr Rechte als in Europa” hätten und verglich diese Abstimmung der Schweizer mit Faschismus. Damit schwang Erdogan sich zumWortführer der islamischen Welt gegen diese schweizer Entscheidung auf. Aber ist in der Türkei wirklich alles Gold, was glänzt?
Die Türkei steht sehr stark in der Tradition des sunnitischen Islam. Dabei stehen die Religionsgemeinschaften streng unter staatlicher Aufsicht. Für den sunnitischen Islam gibt es in der Türkei sogar eine eigene Behörde, das “Präsidium für Religionsangelegenheiten” (alles nachzulesen hier). Christen hingegen haben es in der Türkei schwer. Obwohl die Region, in der sich die Türkei befindet, einige der ersten christlichen Gemeinden (zum Beispiel in Antiochia, heute Antakya) beherbergte, gibt es in der Türkei heute nur nich knapp 120.000 Christen (0,02% der Gesamtbevölkerung). Obwohl im Vertrag von Lausanne 1923 unter Anderem Christen und Juden Minderheitenrechte zugesprochen wurden (es werden in der Türkei nur die Griechisch-Orthodoxe und die Armenisch-Apostolische Kirche als christliche Konfessionen anerkannt), ist der Gebrauch dieser Rechte durch die türkische Gesetzgebung nur begrenzt möglich. Immer wieder kommt es zu Anschlägen auf Christen (auch Christen aus dem Ausland) oder christliche Einrichtungen. Des Weiteren durften christliche Gemeinschaften in der Türkei lange Zeit keine eigenen Gebäude oder Grundstücke besitzen oder erwerben. Dementsprechend auch keine Kirchen, geschweige denn Kirchtürme, bauen. In diesem Artikel der Stuttgarter Nachrichten erfährt man noch einige andere interessante Fakten.
Und in diese Situation hinein behauptet Erdogan nun, in der Türkei hätten religiöse Minderheiten mehr Rechte als in Europa. Ich sehe das so, als ob jemand im Glaushaus sitzt und dabei mit Steinen wirft. Vielleicht sieht Erdogan die Fälle nicht, in denen Christen in der Türkei Repressalien ausgesetzt sind, vielleicht aber “vergisst” er sie auch völlig absichtlich. Und unter einer solchen Voraussetzung verhandelt die Türkei seit 2005 mit der EU um einen Beitritt.
Versteht mich nicht falsch, ich bin nicht unbedingt der Ansicht, dass das Ergebnis des schweizer Referendums richtig war (hierzulande kann ich mir z. B. auch nur schwer Minarette mit Muezzinen vorstellen). Es geht mir hier einzig um die Tatsache, dass der Ministerpräsident eines Landes ein anderes für etwas kritisiert, dass in seinem eigenen Land umgekehrt Gang und Gäbe ist. Jesus sagte schon:
“Warum regst du dich über einen Splitter im Auge deines Nächsten auf, wenn du selbst einen Balken im Auge hast? Mit welchem Recht sagst du: ‘Mein Freund, komm, ich helfe dir, den Splitter aus deinem Auge zu ziehen’, wenn du doch nicht über den Balken in deinem eigenen Auge hinaussehen kannst? Du Heuchler! Zieh erst den Balken aus deinem eigenen Auge; dann siehst du vielleicht genug, um dich mit dem Splitter im Auge deines Freundes zu befassen.”
(Matthäus 7:3-5, Neues-Leben-Übersetzung)
Diese Verse kann man prima auf die aktuelle Situation anwenden (und da sage mal einer, die Bibel habe keinen aktuellen Bezug
). Erdogan und die Türkei sollten zunächst die Situation der religiösen Minderheiten in der Türkei (unter Anderem auch der alevitischen Muslime) verbessern, bevor sie andere Länder für ihr Vorgehen kritisiert. Ich beschwere mich doch auch nicht bei meinem Nachbarn, weil er den Rasen wieder nicht gemäht hat, wenn ich selbst meinen Garten verwildern lasse.
Eine Anmerkung sei noch erlaubt: Ich beziehe mich hier einzig und allein auf die Situation von Christen in der Türkei und die Tatsache, dass Erdogan offenbar mit zweierlei Maß misst. Ich wollte nicht in den allgemeinen Tenor “Wie die uns, so wir denen” mit einsteigen, der von diesem Artikel auf Spiegel Online aufgegriffen und kritisiert wird. Obwohl ich gläubiger Christ bin, lasse ich Muslimen ihre Religion und sehe auch nichts Schlimmes dabei, wenn sie diese ausüben – unter der Voraussetzung, dass sie respektvoll mit ihrer Umgebung umgehen. Respektlosigkeit und Intoleranz kann ich übrigens bei Christen auch nicht leiden.
