Ein Norddeutscher im Exil
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Keine Vorratsdatenspeicherung mehr – vorerst
02. Mrz
Das Bundesverfassungsgericht stellt sich immer mehr als ein Wächter der Demokratie hierzulande heraus. Erst wurde die Berechnungsgrundlage für Hartz IV für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung zur Nachbesserung bis Ende des Jahres verpflichtet, heut geben die Karlsruher Richter bekannt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstoße. Sämtliche rechtlichen Regelungen seien somit nichtig, die bisher gespeicherten Daten seien “unverzüglich zu löschen”.
Der Gesetzgeber sei “seiner Verantwortung für die Begrenzung und Verwendungszwecke” der Speicherung nicht gerecht geworden, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Über die europarechtliche Zielsetzung der Datenspeicherung sei man mit dem deutschen Gesetz “weit hinausgegangen”. In der Urteilsbegründung heißt es, die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten sei geeignet, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann”.
So berichtet Spiegel Online.
Das Ganze heißt jetzt nicht, dass das Gesetz ganz abgeschafft werden muss – allerdings gibt das BVerfG erhebliche Schranken vor. So soll zum Beispiel ein Richtervorbehalt bezüglich der Verwendung der Daten gelten und der Zugriff durch Nachrichtendienste erheblich erschwert werden – bisher hatten sowohl Strafverfolgungsbehörden als auch Geheimdienste unbeschränkten Zugriff. Was das zur Folge haben wird, ist noch nicht bekannt. Schön ist aber, dass auch den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, mittels Vorratsdaten Filesharern auf die Schliche zu kommen, ein Riegel vorgeschoben wurde – “Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe”.
Was mich auf der einen Seite positiv stimmt – nämlich dass wir immer noch eine funktionierende Kontrollinstanz in unserer Demokratie haben – stimmt mich auf der anderen Seite wiederum bedenklich. Denn wie wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben wurden in den letzten Jahren mehrere offen verfassungswidrige Gesetze von unseren Regierungen verabschiedet. Es ist schon des Öfteren die Frage aufgekommen: Sitzen die wahren Verfassungsfeinde womöglich im Parlament?
Wohin soll die mangelnde Sorgfalt, die die Politik inzwischen in Gesetzgebungsverfahren an den Tag legt, noch führen? Ist es zuviel verlangt, einen Gesetzentwurf, bevor er durch Bundestag und Bundesrat geschoben wird, erst einmal auf verfassungsrechtliche Bedenken zu prüfen? Ich HOFFE ehrlich gesagt, dass es sich dabei um mangelnde Sorgfalt und nicht um Vorsatz handelt. Auch sehe ich inzwischen langsam die Notwendigkeit, dass JEDES verabschiedete Gesetz zunächst noch eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht durchlaufen muss, bevor es in Kraft tritt. Dies ist aber eigentlich nicht die Aufgabe unseres obersten Gerichts.
Nachteil ist ja: für jede Pfeife, die man endlich abwählt, kommen zwei neue in den Bundestag…
