Ein Norddeutscher im Exil
Beiträge getaggt mit Zensur
Aus und vorbei
19. Jun
Am 18. Juni 2009 gegen 19 Uhr war es soweit: mit 389 Stimmen hat der Bundestag das sogenannte “Zugangserschwerungsgesetz” geschlossen. Mit ihm ist die Gewaltenteilung in Deutschland aufgeweicht, genauso wie das Grundgesetz, genauer Artikel 5, keine Bedeutung mehr hat. In ihm stand: “Eine Zensur findet nicht statt.”
R.I.P. Demokratie – oder: Zensursula gewinnt
17. Jun
Morgen ist es soweit: Der Bundestag stimmt über das Gesetz zur Einführung von Internetsperren ab. Oder besser: das Gesetz wird mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD durchgewunken. Damit können wir einen Abschied feiern: einen Abschied von den Bürgerrechten und von der Gewaltenteilung in diesem Staat.
Nochmal kurz zur Art und Weise, wie diese Sperren geschehen sollen: Das BKA wird eine Sperrliste erarbeiten mit Seiten, auf denen (angeblich) Kinderpornographie zu finden ist. Das Ganze passiert ohne richterliche Anordnung und diese Sperrliste ist streng geheim, niemand außer den entsprechenden Behörden erhält Zugriff. Die Betreiber dieser Seiten werden nicht informiert, und wer zugreift, gleich ob absichtlich oder ungewollt, wird protokolliert. Diese Daten sollten ursprünglich ans BKA gehen zwecks Ermittlungsverfahren, das ist aber mittlerweile durch die Kritik von Außen eingestellt worden.
Was hier passiert ist nicht nur ein Anschlag auf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Recht der freien Meinungsäußerung, sondern auch eine Verwischung der Gewaltenteilung, die jede Demokratie braucht, um zu funktionieren. Mit dem BKA erarbeitet ein Teil der Exekutive die Sperrlisten, die quasi Gesetzescharakter haben – wer auf die Liste rutscht, wird gebannt. Eine richterliche Kontrolle, wie sie zum Beispiel für den “großen Lauschangriff” notwendig ist, existiert nicht.
Gleichzeitig wird durch dieses Gesetz eine technische Infrastruktur eingeführt, die weiter gehende Zensur ohne Probleme möglich macht – man passt nur kurz im stillen Kämmerlein die gesetzlichen Rahmenbedingungen an (zum Beispiel im Sommerloch, da regt sich sowieso kaum etwas in der Politik), und schon wird nicht nur Kinderpornographie geblockt, sondern zum Beispiel werden “Killerspiele” hinter Schloss und Riegel gebracht oder das Urheberrecht “geschützt”. Zwar wird im laufenden Verfahren immer wieder beteuert, dass es zur Zeit nur um Kinderpornographie ginge, aber ist so eine Infrastruktur erst einmal da, will sie auch benutzt werden.
Ich bin schwer enttäuscht von unseren Politikern, die hier nicht nur das Grundgesetz mit Füßen treten, sondern auch meinen, dass sie das deutsche Volk verarschen können. Die mittlerweile über 130.000 Mitzeichner der Petition werden nach wie vor missachtet, genauso wie Expertenmeinungen zur Wirkungslosigkeit solcher Sperren in den Wind geschossen werden. Und die SPD enttäuscht in diesem Zusammenhang auf ganzer Linie: Erst wird ein Parteibeschluss erarbeitet, der die Position gegen eine solche Internetsperre festlegt, dann aber bekommt man kalte Füße und nach einem faulen Kompromiss mit der Union entscheidet man sich zur Zustimmung zu diesem Gesetz.
Für mich ist das Ganze ein klarer Fall von Überheblichkeit seitens der politischen Führung. Man versteht nix von technischen Innovationen, also will man das Medium Internet lieber verbieten, zensieren und regulieren, denn es für sich zu nutzen und zu akzeptieren, dass es Menschen gibt, die sich wie selbstverständlich in diesem Medium bewegen und alles Andere als kriminell sind! Diese Menschen haben etwas, was den meisten Politikern völlig abgeht: Medienkompetenz.
Wie geht es jetzt weiter? Gibt es eine neue “Berliner Mauer”, die “Berliner Firewall”? Ich hoffe, dieses Gesez lässt sich noch verhindern. Denn: Jeder Deutsche hat das Recht zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Und ich bitte darum, dass sich irgendjemand dieses Falls annimmt und eine Verfassungsklage führt! Ich befürchte, das ist die einzige Chance, die wir noch haben, unsere Demokratie zu retten!
Nachtrag vom 18.06.09: Dank meiner abonnierten RSS-Feeds bin ich auf eine Reihe interessanter Links gestoßen:
- Offener Brief des SPD-Mitglieds Torben Friedrich an die SPD-Bundestagsfraktion
- Erklärung des Online-Beirats der SPD
- Offener Brief der SPD-Mitglieder Björn Böhning und Mathias Richel an die SPD-Bundestagsfraktion
- Das Notizblog zu einer Allensbach-Studie des Bundesfamilienministeriums
- Interview von Spiegel Online mit Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar
- DerFreitag mit einem Kurzinterview mit Franziska Heine, Initiatorin der Online-Petition – eine Verfassungsklage ist schon in Vorbereitung
Generation C64 vs. Internetausdrucker 1:0
03. Jun
Christian Stöcker, Redakteur bei Spiegel Online, hat ein schönes Resümee verfasst über den Kampf gegen das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten – unter dem schönen Titel “Die Generation C64 schlägt zurück“.
Zusammengefasst geht es im Artikel darum, dass die erste Generation von Deutschen, die mit digitalen Medien aufgewachsen ist und sie in ihrem Alltag wie selbstverständlich nutzt (die in der Überschrift erwähnte “Generation C64″) nach vielen Fällen, in denen Technikunbedarfte (sogenannte “Internetausdrucker”) über ihre Köpfe hinweg Gesetze betreffend des Internets und des Datenschutzes beschlossen, sich beim jüngsten Beispiel in die öffentliche Debatte und in den Gesetzgebungsprozesss endlich einmischt. Dabei ist der Artikel über weite Strecken recht neutral, im Zweifel aber immer “gegen den Angeklagten” (sprich die “Internetausdrucker”) geschrieben. In jedem Fall ist er durchaus lesenswert und führt die Beweggründe der Generation C64 genauso auf wie er versucht, sie zu charakterisieren.
“Zensursula” im Interview
27. Mai
Im Streit um die Einführung von Sperrstrukturen für Kinderpornographie verbreitende Internetseiten hat sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den kritischen Fragen der “Spiegel Online”-Redakteure Frank Patalong und Hilmar Schmundt. Dabei wurde sie auf diverse Bedenken angesprochen, die seit einiger Zeit durch Twitter, deutsche Blogs und dadurch auch Medien geistern und die in der bereits bekannten Petition gegen die Verabschiedung dieses Gesetzes ihren Ausdruck finden.
Ich muss ja zugeben, dass ich eine ganze Zeit lang Frau von der Leyen und ihre Arbeit geschätzt habe. Aber die jüngste Zeit hat all ihr Ansehen, das sie bei mir hatte, zunichte gemacht. Das gestern veröffentlichte Intervieww auf Spiegel Online ändert daran leider nichts – denn sie wiederholt im Grunde gebetsmühlenartig all ihre Argumente, die bisher für das Gesetz aufgebracht wurden. Ihre Uneinsichtigkeit in Bezug auf die Einwände zeigt sich bereits in ihrer Antwort auf die erste Frage, die die Petition ansprach: sie bezeichnete dieses Verfahren zwar als “gelebte Demokratie” und hieß es dahin gehend gut, auf der anderen Seite sagt sie: “Ich nehme dabei zwar die Bedenken aus der Petition ernst, weiche aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab.” Das Ziel ist in diesem Falle ein “Gesamtplan, Kinderpornographie auf allen Ebenen zu bekämpfen. (…) Und der dritte, aber unverzichtbare Punkt bleibt: Web-Seiten zu blocken.”
Auf den Einwand, dass Zensurstrukturen durch das “Access Blocking”, also das Blockieren von Webseiten, eingeführt werden, erwidert Frau von der Leyen immer wieder, dass es lediglich um §184b StGB, namentlich Kinderpornographie, geht und um nichts anderes derzeit. Darauf angesprochen, dass schon andere Begehrlichkeiten durch diese Sperren geweckt wurden, namentlich durch die Musikindustrie, reagiert sie dafür eher ausweichend: sie sagt, es gehe nur um Kinderpornographie; “Alles andere interessiert mich nicht. Wenn ein künftiger Gesetzgeber Sperren ausweiten will, muss er ein völlig neues Gesetz schaffen, mit Anhörungsverfahren, Petitionen und allem, was noch dazugehört.” Sie schließt damit also nicht kategorisch aus, dass die Sperre erweitert würde, stellt lediglich heraus, dass dazu ein neues Gesetzgebungsverfahren notwendig wäre.
Scheinbar nahm sie gewisse Bedenken in Bezug auf die Sperrliste und die drohende Zensur ernst: Sie unterbreitete den Vorschlag, ein unabhängiges Gremium einzusetzen, welches die vom BKA erarbeitete Sperrliste überwachen soll. Damit würde eine Kontrollinstanz geschaffen und die Arbeit des BKA demokratisch legitimiert. Dafür reagiert sie widersprüchlich auf den Vorwurf, durch das Übermitteln der Zugriffsdaten auf das “Stoppschild” an das BKA würden Benutzer, die zufällig auf eine solche Seite gelangen oder mutwillig auf sie gelockt werden, unter Generalverdacht gestellt. Auf der einen Seite sagt sie, Generalverdacht auszuschließen sei ausdrücklich ihr Anliegen gewesen, auf der anderen Seite ginge es ihr auch um die ganz klare Ächtung. Was, liebe Frau von der Leyen, sollen wir denn nun glauben?
Im Laufe des Interviews wirkt sie immer genervter ob der Kritik, die ihr entgegengehalten wird, so als ob sie das Gefühl habe, es gehe nur um einen Schauprozess. Für mich zeigt das, dass sie die Chance nicht gesehen hat, hier einige Dinge klarzustellen. Das ganze Interview hindurch hat man das Gefühl, sie ist nur dazu da, die Sperren zu bewerben und nicht auf Bedenken zu reagieren, die von besorgten Bürgern vorgebracht werden.
Ich frage mich im Moment, wer denn nun die Demokratie nicht richtig versteht: das deutsche Volk oder seine gewählte Regierung…
KiPo und Zensur im deutschen Internet
15. Mai
Ich bin besorgt. Denn in diesem unserem Lande zeichnet sich eine gefährliche Entwicklung ab: die Aufgabe der Freiheit zugunsten der Sicherheit.
Dem US-amerikanischen Staatsmann Benjamin Franklin wird folgendes Zitat zugeschrieben:
“Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.”
Wir sind im Moment, d. h. schon seit geraumer Zeit, in einer Phase, in der offenbar die eigene Sicherheit von vielen Menschen wichtiger eingeschätzt wird als ihre eigene Freiheit. Vielleicht war das schon immer so, das kann ich nicht beurteilen – der Mensch hat aber, wie 1989/1990 in der ehemaligen Sowjetunion und der DDR eindrucksvoll klar wurde, einen nicht zu brechenden Freiheitsdrang. Das macht mir Hoffnung.
Worum es aber eigentlich geht, ist die schleichende Einführung des Überwachungs- und Kontrollstaats. Einige diskutierte sowie bereits eingeführte Punkte sind: Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen, biometrische Daten in Reisepässen und Personalausweisen, die nahezu lückenlose Überwachung des öffentlichen Raums mit Überwachungskameras in vielen Städten – und als jüngstes Beispiel die Einführung von Internet-Seitensperren.
Gut, letzteres wird offiziell zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durchgeführt. Mit großen Internetprovidern wurden vor Kurzem Verträge abgeschlossen, die diese Seitensperre auf freiwilliger Basis einführten – eine vom BKA erarbeitete (und geheim gehaltene) schwarze Liste wird als Grundinformation genommen, nach der der Zugriff auf Internetseiten, die kinderpornographisches Material enthalten, geblockt und auf ein vom BKA eingeführtes Stoppschild umgeleitet wird.
Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es allerdings bisher noch nicht. Diese soll allerdings jetzt eingeführt werden.
Es gibt bei dieser Sperre auf der technischen Seite allerdings einen Haken, der die zur Zeit diskutierte Form nutzlos macht: es wird lediglich der Zugriff über den DNS-Server geblockt, die Seite selbst bleibt erreichbar. Dazu kurz ein bißchen Hintergrund:
Jeder Rechner im Internet ist eindeutig erkennbar durch die sogenannte IP-Adresse, ein Zahlencode aus 4mal bis zu 3 Ziffern, beispielsweise 127.0.0.1 oder 192.168.0.1. Da sich niemand diese Zahlen gut merken kann, werden sie durch sogenannte “Domain Name Server” (DNS) in eine Internetadresse wie www.google.de umgeleitet. Dazu stellt der DNS die zur Internetadresse gehörende IP-Adresse bereit. Bei der nun eingeführten Sperre wird die IP-Adresse des Stoppschilds statt der IP eines Kinderporno-Servers angegeben. Über die direkte Eingabe der IP-Adresse im Internetbrowser ist die Seite dennoch nach wie vor erreichbar. Die Sperre ist also de facto nutzlos.
Das weiß offenbar auch der Gesetzgeber, weshalb der Gesetzentwurf in Bezug auf die einzuführenden Internetsperren nicht explizit diese Technik fordert, sondern technikoffen formuliert ist – es ist nur von “geeigneten und zumutbaren technischen Maßnahmen” die Rede. Das kann bedeuten, dass in Zukunft andere Mechanismen eingeführt werden, die eine effektivere Sperrung bewirken:
- Es besteht die Möglichkeit, dass auch die zu den entsprechenden Seiten gehörenden IP-Adressen von den Providern geblockt werden sollen. Das lässt sich nicht so einfach umgehen, wie eine DNS-Sperre, ist aber dennoch relativ unsicher.
- Darauf kann dann irgendwann ein sogenannter “Zwangs-Proxy” folgen. Proxyserver sind Server, die bestimmte Internetseiten zwischenspeichern, um sie für den Benutzer schneller verfügbar zu machen. Gleichzeitig kann man aber diese Technik auch nutzen, um über bestimmte Proxyserver nur Internetseiten anzeigbar zu machen, die auf einer “weißen Liste” stehen und im Vorfeld geprüft wurden.
Natürlich wird von der Bundesregierung, allem Voran unserer derzeitigen Familienministerin Ursula von der Leyen, immer wieder betont, es gehe nur um den Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie. In meinen und den Augen vieler Anderer werden hier aber bewusst Strukturen eingeführt, die eine Zensur des Internet nach chinesischem Vorbild zumindest möglich machen. Denn schon jetzt weckt dieser Gesetzentwurf Begehrlichkeiten, zum Beispiel bei der Musik- und Filmindustrie, die über diesen Weg Seiten blocken wollen, die urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten (und dazu reicht schon eine private Fanseite, die Fotos eines Stars enthält). Zumindest schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht komplett aus, dass diese Sperre in diese Richtung erweitert wird.
Mir persönlich macht diese Entwicklung Angst. Vor Allem ein Punkt dabei: dem BKA wird die Erarbeitung der Liste der zu sperrenden Internetseiten aufgetragen, welche gleichzeitig streng geheim gehalten wird – lediglich die Personen, die direkt mit der Implementierung dieser Sperren zu tun haben, sollen Zugriff darauf erhalten. Gleichzeitig sollen die Provider die Zugriffe auf das auftauchende Stoppschild protokollieren und diese Protokolle dem BKA zur möglichen Straferfolgung übermitteln. Nutzer, die zufällig oder durch einen manipulierten Link auf eine solche Seite gelangen, werden damit pauschal kriminalisiert, die Beweislast wird umgekehrt und sie müssen ihre Unschuld beweisen.
Allerdings ist die Geheimhaltung der Liste auch ein Risiko für die Demokratie. Denn niemand wird nachvollziehen können, wer wodurch auf die “schwarze Liste” kommt – es ist durchaus möglich, dass zum Beispiel ein Weblog oder die Webseite einer Institution auf die Liste gerät, sei es bewusst oder unbewusst. So etwas ist in Finnland, einem Land, dass eine solche Sperre bereits implementiert hat, schon passiert: hier geriet die Webseite des World Wide Web Consortiums (W3C) auf die Liste. Wie man nun von der Liste wieder entfernt wird, dafür gibt es keine vorgesehenen Mittel.
Meine Frage ist es jetzt: wer garantiert, dass wirklich nur Kinderpornoseiten gefiltert werden? Kontrollmechanismen, die die Arbeit des BKA überprüfen, gibt es nicht. Das heißt, dass auch Webseiten geblockt werden können, die eine nicht ganz regierungstreue Meinung vertreten (ohne verfassungswidrig zu sein). Und niemand wird es erfahren, wenn die Webseite still und heimlich verschwindet – als allerletztes womöglich der Betreiber.
Wir sind auf dem Weg in eine Diktatur der Sicherheit, in einen Polizeistaat, in dem die im Grundgesetzt verankerten Grundrechte mit Füßen getreten und missachtet werden. NOCH können wir es allerdings verhindern, denn NOCH stehen uns die Instrumente des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats zur Verfügung. Was können wir also machen?
- Wir können Petitionen in die Wege leiten und mitzeichnen, zum Beispiel online auf der Seite des Deutschen Bundestags. Gegen die Unterzeichnung des Gesetzentwurfs zur Sperrung von Internetseiten gibt es bereits eine Online-Petition, die ihr mitzeichnen könnt. Verteilt auch den Link zur Petition – je mehr sie mitzeichnen, desto besser.
- Ihr könnt an Euren Bundestagsabgeordneten schreiben. Bei Boris von nSonic gibt es einen schönen offenen Brief, den ihr verwenden könnt.
- Ihr könnt auf die Straße gehen und demonstrieren.
- Sollte dieses Gesetz dennoch verabschiedet werden, besteht die Möglichkeit einer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Zu dieser ist jeder Bundesbürger berechtigt. In meinen Augen verstößt dieses Gesetz definitiv gegen das Grundgesetz.
Für Interessierte gibt es hier noch einmal den bevorstehenden Gesetzentwurf als PDF-Datei.
Helft mit. Steht für eure Grundrechte ein. Sonst sind sie irgendwann weg.

